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   OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.1997 - 16 A 4981/96   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.1997 - 16 A 4981/96 (https://dejure.org/1997,8854)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.01.1997 - 16 A 4981/96 (https://dejure.org/1997,8854)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Januar 1997 - 16 A 4981/96 (https://dejure.org/1997,8854)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Feststellungs- und Rückzahlungsbescheides zur Rückzahlung eines i.S.d. Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAFöG) gewährten Studiendarlehens unter Berücksichtigung des Vorliegens eines Falles der Pflege eines hilfsbedürftigen ...

Verfahrensgang

  • VG Köln - 18 K 4651/95
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.1997 - 16 A 4981/96
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 23.01.1992 - 5 C 41.89

    BAföG - Ausbildungsförderung - Erwerbstätigkeit

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.1997 - 16 A 4981/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. u. a. BVerfGE 65, 141 , mit weiteren Nachweisen) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluß vom 24. März 1988 - BVerwG 5 B 126.87 -, Buchholz 436.36 § 17 BAföG Nr. 11 S. 1, 2; BVerwGE 89, 339 ) läßt Art. 3 Abs. 1 GG dem Gesetzgeber dabei insbesondere im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit eine weitgehende Gestaltungsfreiheit; ihr sind nur durch das Willkürverbot Grenzen gesetzt.

    Wenn bei der Einführung des Erlaßtatbestandes (damals § 18 b Abs. 2 Satz 1 BAföG) mit dem 6. BAföG- Änderungsgesetz vom 16. Juli 1979 (BGBl. I S. 1037) entsprechend der seinerzeit verfolgten familienpolitischen Zielsetzung (vgl. BVerwGE 89, 339 ; BT-Drucks. 8/2467 S. 24 und 30; 8/2868 S. 23) allein an das - gegenüber anderen sicher häufigere und typischere - Entscheidungsbild einer Familie angeknüpft worden ist, in der frühere Förderungsempfänger Kinder erziehen und betreuen, so läßt dies Anhaltspunkte für eine unsachliche Gestaltung des Gesetzes nicht erkennen.

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.1997 - 16 A 4981/96
    Denn dieses verpflichtet den Staat lediglich, die Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein seiner Bürger zu schaffen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 29. Mai 1990 - 1 BvL 20/84 u.a. -, NJW 1990, 2869).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.1997 - 16 A 4981/96
    Eine Willkür im so verstandenen Sinne kann einer gesetzlichen Regelung nur dann vorgeworfen werden, wenn ihre Unsachlichkeit evident ist (BVerfGE 55, 72 ).
  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.1997 - 16 A 4981/96
    Demgemäß ist dieses Grundrecht vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnte (vgl. BVerfGE 70, 230 ; 71, 146 ; 74, 129 , jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvR 1428/82

    Wichtiger Grund für Fachrichtungswechsel eines Studenten nach dem zweiten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.1997 - 16 A 4981/96
    Demgemäß ist dieses Grundrecht vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnte (vgl. BVerfGE 70, 230 ; 71, 146 ; 74, 129 , jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.1997 - 16 A 4981/96
    Die sich daraus ergebenden Härten und Ungerechtigkeiten für einzelne müssen deshalb grundsätzlich in Kauf genommen werden (vgl. BVerfGE 17, 1, 23, und 63, 119, 128; Bundesverwaltungsgericht, aaO).
  • BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 47/83

    Verfassungswidrigkeit der Anrechnung des Einkommens eines dauernd getrennt

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.1997 - 16 A 4981/96
    Demgemäß ist dieses Grundrecht vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnte (vgl. BVerfGE 70, 230 ; 71, 146 ; 74, 129 , jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 06.10.1983 - 2 BvL 22/80

    Verfassungsmäßigkeit der Techniker-Zulage für Soldaten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.1997 - 16 A 4981/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. u. a. BVerfGE 65, 141 , mit weiteren Nachweisen) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluß vom 24. März 1988 - BVerwG 5 B 126.87 -, Buchholz 436.36 § 17 BAföG Nr. 11 S. 1, 2; BVerwGE 89, 339 ) läßt Art. 3 Abs. 1 GG dem Gesetzgeber dabei insbesondere im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit eine weitgehende Gestaltungsfreiheit; ihr sind nur durch das Willkürverbot Grenzen gesetzt.
  • BVerfG, 08.12.1970 - 1 BvR 104/70

    Verfassungsmäßigkeit der Aufwertungsausgleichsgesetzes

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.1997 - 16 A 4981/96
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG läßt dem Gesetzgeber insbesondere im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit eine weitgehende Gestaltungsfreiheit, der nur durch das Willkürverbot Grenzen gezogen sind (vgl. z. B. BVerfGE 29, 337, 339, und 55, 72, 90; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11. Dezember 1986 - 5 C 86.85 -, NJW 1987, 1961).
  • BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 86.85

    Bafög - Ausbildungsförderung - Schüler - Erreichbarkeit einer Ausbildungsstätte

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.1997 - 16 A 4981/96
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG läßt dem Gesetzgeber insbesondere im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit eine weitgehende Gestaltungsfreiheit, der nur durch das Willkürverbot Grenzen gezogen sind (vgl. z. B. BVerfGE 29, 337, 339, und 55, 72, 90; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11. Dezember 1986 - 5 C 86.85 -, NJW 1987, 1961).
  • BVerwG, 03.02.1993 - 11 B 8.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 24.03.1988 - 5 B 126.87
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.1993 - 16 A 71/93

    Verstoß gegen Gleichheitssatz; Darlehensnehmer; Pflege; Pfelgebedürftiger Vater ;

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